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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaKoffer-Notfallpumpe27 Beiträge
AutorMalt8e G8., Leverkusen / NRW834610
Datum28.10.2017 18:36      MSG-Nr: [ 834610 ]4470 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Henning K.Gefahrgut/Umfüllpumpen einschließlich der dafür verwendeten (vorgehaltenen) Schläuche, Verbindungsmittel, Zubehör usw.; unabhängig davon mit welcher Energiequelle diese betrieben werden bzw. auch bei manuell betriebenen Pumpen

Grundsätzlich ja. Schläuche sind m. E. ein Grenzfall, wenn sie nicht zur Pumpe als Gerät gehören.

Geschrieben von Henning K.Erdungsgerätschaften

Ja.

Geschrieben von Henning K.Abdichtgeräte unter welchen Bedingungen? (der Holzkeil wohl eher nicht, aber das Leckdichtkissen??)

Holzkeile sicher nicht. Die haben keine eigene Zündquelle und erfüllen auch sonst kaum einen Punkt der Geräte-Definition gemäß Atex. Für Dichtkissen sehe ich das genauso. Haben die den ein ex-Kennzeichen?

Geschrieben von Henning K.Messgeräte

Kommt drau an: Ein Zollstock nein, ein elektronisches Gasmessgerät ja.

Geschrieben von Henning K.ex-geschützte Beleuchtungsgeräte (also auch als normale Fahrzeugbeladung und als persönlichen Leuchten)

Ja. Ich habe mal in die Bedienungsanleitung einer zufällig ausgewählten ex-geschützten Taschenlampe geguckt (Zündschutzart Eigensicherheit). Da waren keine Prüfungen angegeben. Lediglich die Hersteller der Batterien waren vorgegeben. Das wäre dann zu prüfen/sicherzustellen. Es ist denkbar, dass das bei vielen handgetragenen Lampen mit Batteriebetrieb ähnlich ist.

Geschrieben von Henning K.ex-geschützte Funkgeräte

Ja. Eventuell gilt das gleiche wie bei Lampen. Allerdings ist das bei Funkgeräten aufgrund der elektromagnetischen Strahlung eventuell komplizierter.

Geschrieben von Henning K.......???

Auf jeden Fall alles was ein ex-Kennzeichen hat.

Noch ein Hinweis für "aufwänderigere" Geräte wie Pumpen oder Funkgeräte, die durch eingene Werkstätten gewartet/repariert werden: Wenn die Reperatur ein Teil betrifft, von dem der Explosionsschutz abhängt, muss die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person mit behördlicher Anerkennung erfolgen.

Grüße

Malte

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