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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Fragwürdiger Entwurf einer Stellungnahme der DGUV zum Einsatz von CO2 | 21 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 835665 | ||
Datum | 08.12.2017 14:30 MSG-Nr: [ 835665 ] | 6861 x gelesen | ||
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Vom DGUV-Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" ist mir ein Entwurf einer Stellungnahme zum Einsatz von CO2-Löschern in die Hände "gefallen worden". Es geht dabei um die Beschränkung der CO2-Löschmenge in geschlossenen Räumen um Vergiftungen zu verhindern (ab 15Vol% führt CO2 erst zur Bewusstlosigkeit, dann nach Minuten zum Tode). Liest man sich diesen Entwurf einer Stellungnahme durch, so wird darauf abgezielt einen Löscheinsatz mit CO2 quasi zu untersagen, wenn sich eine Raumkonzentration von 5Vol% und mehr bei einer anzusetztenden rechnerischen Raumhöhe von 2m ergeben würde. Der Entwurf gibt vor (Zitat): "Wenn das Verhältnis von Raumgröße (freie Grundfläche!) zu Löschmittelmenge kleiner als 5,5 (m2/kg) ist, muss das Löschen des Brandes von außen durch den geöffneten Türspalt erfolgen. Anschließend ist die Tür zu schließen." Ich frage mich was diese Stellungnahme für einen Sinn haben soll: 1) Direkt an der Brandstelle brauche ich eine lokale CO2-Konzentration von rund 30% um das Feuer zu löschen 2) Diese lokal löschwirksame CO2-Konzentration kann ich garnicht erreichen, wenn ich gemäß DGUV-Vorstellungen diffus eine CO2-Menge in den Raum nur sprühen darf die im gesamten Raum bei 2m rechn. Raumhöhe nur eine 5Vol%ige CO2 Konzentration ermöglicht - bei so einem Vorgehen ist de Löschwirkung somit gleich Null. 3) Niemand zieht CO2-Löscher in einem engen, unbelüfteten Brandraum ab, schließt hinter sich die Türe und bleibt dann minutenlang in diesem hermetisch geschlossenen Raum mit CO2 und Brandgasen. 4) Die Löschpraxis bei einem Brand eines E-Schrankes /Servers sieht doch wie folgt aus: => Löscher von der Wand, rein in den Raum, Löschdüse an Luftschlitze des Schrankes und ausgelöst / oder Schranktüre auf - nah ran und abziehen. Dann raus aus dem Raum. Denn nur so erziele ich ja die Löschkonzentration an der Brandstelle von ca. 30Vol%. Aber ich bleibe doch in der Praxis nicht dann minutenlang in der CO2 geschwängerten Atmosphäre stehen! Ab 5Vol% CO2 gibt es nach längerem Aufenthalt erste Beeinträchtigungen. Ab 8Vol% Konpfschmerzen und Benommenheit.... Aber das sind Werte für längere CO2 Exposition und nicht bei einem wenige Sekunden dauerenden Löschversuch. Dann ist der Löscher sowieso leer und ich bin dann spätetens wieder raus aus dem Raum. Ich halte diesen Entwurf einer Stellungnahme der DGUV höflich formuliert für wenig sinnvoll und qualifiziert. Seht Ihr das genauso? = = = = Nachtrag um 14:40 von mir: Wirkung der CO2-Konzentration auf den Menschen CO2-Konzentration in der Luft Wirkung der CO2-Konzentration auf den Menschen 0.0387 Vol % => Normale CO2-Konzentration im Freien 0.5 Vol % => Maximal erlaubte Arbeitsplatzkonzentration 1.5 Vol % => Atemzeitvolumen nimmt um mindestens 40 Prozent zu 4 Vol % => CO2-Konzentration beim Ausatmen 5 Vol % => Schwindel, Kopfschmerz 8 bis 10 Vol % => Atemnot, Schwächegefühl bis Bewusstlosigkeit, Tod nach 30 bis 60 Minuten 20 Vol % => Schnelle Bewußtlosigkeit, Tod nach 5 bis 10 Minuten ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Volker L. [08.12.17 14:43] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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