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Berufsfeuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaBeschwerde bei der Feuerwehr9 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835738
Datum11.12.2017 16:32      MSG-Nr: [ 835738 ]2029 x gelesen

Meine Gedanken:
1. Das der Leitstellendisponent, bei einem solchen Anruf plötzlich etwas unwirsch zurück kommt, kann einfach damit zusammen hängen, das er eine Zuständigkeit nicht erkennt und er gleichzeitig noch andere Einsätze koordinieren muss.
2. Zuständig ist hier die betreute Wohngruppe. Ist dort keiner erreichbar, dann der Träger derselben.
3. Ist dort keiner erreichbar dürfte die Polizei zuständig sein. Nicht zum Taxi spielen, sondern um die Wohngruppe zu kontaktieren.
4. Habe ich in ähnlicher Konstellation auch schon mal alle ins Auto gepackt und rüber gefahren.
5. Die Verkehrsbetriebe müssen in einem solchen Fall übrigens die Taxikosten übernehmen (zumindest in NRW)
6. Warum nicht die Verkehrsbetriebe anrufen und bei denen ein Taxi bestellen?

Ist das insgesamt eine wirklich gute Frage, die häufiger vor kommt, als man denkt. Angefangen beim Rollifahrer, dessen Batterie das zeitliche gesegnet hat, Der Rollifahrer, der auf einem Bahnsteig mit kaputtem Aufzug strandet. Eventuell über Stunden. Der Blinde, der sich verläuft, Der Demenzkranke, der in Unterhose auf der Straße aufgefunden wird. Alles Beispiele, die ich Erlebt, oder Mitbekommen habe.
Wir möchten Inklusion, wir stehen Behinderten ihr recht zu, ihr eigenes Leben zu gestalten. Und so wird es immer wieder dazu kommen, das diese eine "Notfallhilfe" benötigen, die für Normalos völlig unbegreiflich ist.

Bei dem Gestrandeten Rollstuhlfahrer, kam übrigens ein Fahrzeug der BF Köln. Eigentlich sogar recht zügig für 1 Uhr nachts. Aber auf dem Bahnsteig, hätte der Mann sich bis 5 Uhr garantiert Erfrierungen geholt.

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