Geschrieben von Thomas Kuhn trotz bekannter Lücken/Unklarheiten/Widersprüche im deutschen Baurecht!
und welche Lücken, außer ihren unqualifizierten Aussagen im Artikel, wären da noch?
Alle Hochhausrichtlinien, sei es die neue (2008) oder alte (1981) fordern nichtbrennbare Außenwandbekleidungen. Was soll der Gesetzgeber bitte hier noch verschärfen? Besagte zugelassene brennbare Dämmstoffe in Profilen bezieht sich auf Dämmstoffe von Profile der Traggerippe fester Verglasungen. Dies ist so in der Erläuterung zur MHHR beschrieben. Wer daraus ableitet, dass er großflächig brennbare Dämmungen in Aluprofile verbauen kann, spreche ich jegliche fachliche Eignung zur Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten ab.
Im Jahr 2016 war der Brandschutz noch der große Kostentreiber, der das Land erstickt, und jetzt darf es wieder mehr Brandschutz sein.
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