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Thema | Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene | 102 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 835924 | ||
Datum | 15.12.2017 17:09 MSG-Nr: [ 835924 ] | 5275 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. Ich persönlich habe da ein kleines Verständnisprobleme, trinken darf ich also Mineralwasser literweise, die Hände mit waschen aber nicht ? Ja, genau das wird gerne propagiert. Hintergrund davon sind die Formulierungen in der Trinkwasserverordnung, welche auch die "Körperflege und -reinigung" unter §3 Nr. 1 a) aa) benennt als bestimmungsgemäße Verwendung von Trinkwasser. Die Mineral- und Tafelwasserverordnung unterteilt dann in Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser und "zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen abgefülltem Trinkwasser" in §1. Aber ich suche ja nach "kreativen Argumenten" zur Nichtumsetzung gesetzlicher Regelungen. Dafür gehe ich jede Wette ein, werden morgen adhoc alle Hygieneboards ausgebaut, alle Übergangsstücke B-Storz auf Geka-Wasserhahn der "Kruppschen Waschboxen" eingezogen und alle separaten Tankanschlüße zu "Waschzwecken" dicht gesetzt, dann dreht der deutsche Normfeuerwehrmann beim nächsten Einsatz halt den Pumpenabgang um eine Viertelumdrehung auf und wäscht seine dreckigen Hände dort. Improvisation ist ja bekanntermaßen eine immer noch vorhandene Stärke der Feuerwehr. | ||||
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