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Thema | Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene | 102 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 835930 | ||
Datum | 15.12.2017 17:53 MSG-Nr: [ 835930 ] | 5378 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo B. In § 2 steht definitiv keine Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge ... Da muss auch keine Ausnahme drinstehen, die Trinkwasserverordnung sagt nämlich nicht "Alles Wasser ist Trinkwasser, außer..." sondern "Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch unter folgenden Bedingungen..." (§3 Begriffsbestimmungen). Und wir sprechen hier definitiv nicht über den "häuslichen Zweck der Körperflege und -reinigung" im Sinne der Verordnung. Geschrieben von Udo B. sonst gäbe es ja auch z.B. keine DVGW-W405-B1 Die gibt es, weil das Wasser im Versorgungsnetz bis zum Hydrant noch Trinkwasser ist per Definition und ab dem Hydrant der Feuerwehr dann nicht mehr. Also muss dieser Übergabepunkt definiert sein, der ja auch aussagt "Löschwasser" bereitzustellen und eben nicht "Trinkwasser". Also ist alles was danach passiert definitiv nicht Sache der Trinkwasserverordnung. Auch nicht, wenn ich dieses Nicht-Trinkwasser an der Einsatzstelle zu Zwecken nutze, die im häuslichen Umfeld mit Trinkwasser erledigt werden können. Im Übrigen nicht müssen, wenn jemand zuhause lieber mit Mineralwasser, aufgefangenem Regenwasser, Champagner oder Milch duscht und badet ist das genauso erlaubt und sein Privatvergnügen. Die einzig relevante Frage ist, ob "Körperflege und -reinigung" mittels Wasser immer unter den §3 der Trinkwasserverordnung fällt. Und das ist klar zu verneinen, da hier von "häuslichen Zwecken" gesprochen wird in diesem Zusammenhang. | ||||
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