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Thema | Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene | 102 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 835947 | ||
Datum | 16.12.2017 10:01 MSG-Nr: [ 835947 ] | 5466 x gelesen | ||
Moin die GW-Dekon-P werden in der Regel vom Bund im Rahmen des Bevölkerungsschutzes bzw. speziell des Zivilschutzes beschafft. Der Zweck hat also erstmal nichts mit der Feuerwehr zutun. Die stehen halt in der Regel bei der Feuerwehr. (In den Küstenländern gibt es z.B. reichlich Material beim THW für die Dekon P.) D.h. der rechtliche Rahmen und der geplante Verwendungszweck weichen von dem eines kommunal beschafft Löschfahrzeugs ab. Insbesondere wendet sich ein Hygieneboard an Einsatzkräfte, gesunde Menschen zwischen 16 und 65 Jahren, in der Regel also mit brauchbarer Immunabwehr. Die Fahrzeuge des ZS sollen aber auch dazu dienen, Nichteinsatzkräfte zu dekontaminieren. Also auch junge, alte und Kranke Menschen. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | ||||
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