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Thema | Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene | 102 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 835948 |
Datum | 16.12.2017 10:45 MSG-Nr: [ 835948 ] | 5020 x gelesen |
Moin,
wende dich vertrauensvoll an Deinen Fahrzeughersteller. Wenn ihr nicht selbst nachgrüstet habt, müsste der nämlich im Rahmen der technischen Dokumentation bei der Erstellung der Gebrauchsanweisung für sein Produkt eben diese Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben.
Warum?
§3 ProdSG besagt:
(2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. [...]
(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten,
um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür
eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine
anderen Regelungen vorgesehen sind.
Ich vermute mal, dass in keiner einzigen Gebrauchsanleitung für ein Fahrzeug drinsteht, dass ich mir damit nicht die Hände waschen darf. Über die Schiene,"nö, muss ich nicht regeln, Handtuchhalter und Seifenspender hängen nur zufällig neben dem Wasserhahn für die Stiefelreinigung" kommt der Hersteller auch nicht raus, da die Handreinigung wohl als vorhersehbare Verwendung zu werten ist.
Wieweit diese Regelung greift? Lies mal eine Bedienungsanleitung von vorn bis hinten durch. Aus dieser Regelung kommt der ganze Ballast der da drin steht. Ich habe gerade ein Küchengerät gekauft, da steht in der Bedienungsanleitung, dass ich die Messer vorsichtig handhaben soll, die könnten scharf sein...
Viele Grüße, Olli
>>>Dies alles ist meine private Meinung
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| 06.12.2017 11:00 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Einsatzstellenhygiene | |