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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFehlalarmierung: Feuerwehrmann erhebt Vorwürfe gegen Leitstelle7 Beiträge
AutorStep8han8 W.8, München / 835993
Datum17.12.2017 10:39      MSG-Nr: [ 835993 ]2938 x gelesen

Als Disponent bin ich der Meinung ja:

Denn es gehört zu meiner Sorgfaltspflicht eine genannte Adresse zu verifizieren, ohne eine vollständig genannte und durch mich wiederholte Adresse sollte kein Anruf beendet werden.

Auf dieses sog. "Readback" wird in der Bayrischen Disponentenausbildung sehr hoher wert gelegt, wie überall anders vermutlich auch.

So kann man eine falsche Adresse sicherlich nicht ausschließen aber dass Risiko deutlich minimieren. Zumal es immer duplizitätsfälle bei Straßennamen geben wird, besonders im ländlichen Bereich.

Was passiert schlimmstenfalls? Ein Gespräch dauert ein bis zwei minuten länger im extremfall, eine falsche Adresse kostet jedoch locker 10 bis 15 minuten. Was mit möglicherweise eingeschlossenen Personen in so einem Fall passiert kann sich hier jeder glaube ich gut vorstellen.
Wenn allerdings Fehler passiert sind darf es kein Bauernopfer in Form des Kollegen geben sonder muss ganz klar ermittelt werden wie die Rahmenbedingungen waren, Rahmendienstplan, wievielter Nachtdienst, Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten, was war ausser diesem Einsatz gerade los?

An der Stelle würde mich interessieren wie die Ausbildung der ILS Disponenten in BW aussieht?

Die Ermittlung wird zeigen ob dies geschehen oder zumindest versucht wurde, sollte der Disponent richtig und nachvollziehbar gehandelt haben ist alles gut, wenn nicht dann wird es natürlich konsequenzen geben, aber vor allem werden hoffentlich alle daraus lernen.

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