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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV Unterweisung - Zeitliche Splitung möglich?8 Beiträge
AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg836008
Datum17.12.2017 16:51      MSG-Nr: [ 836008 ]1423 x gelesen

Ich denke, du bist da auf einem guten Weg.
Themen wirst du genug finden, die ergeben sich ja nicht nur aus den Ausbildungsthemen an sich, sondern auch z.B. aus (Beinahe-)Unfällen in der eigenen oder in anderen Einheiten.

Wichtig aus meiner Sicht:
Im Vorfeld abklären und erfassen, welche UV-Themen (je nach Standort und Tätigkeiten individuell verschieden!) innerhalb eines Jahres in jedem Fall angesprochen werden müssen und in welche Ausbildungsthemen sich diese idealerweise "reinpacken" lassen oder (wie so oft) schon enthalten sind. Diese Überlegungen sollten dokumentiert werden (z.B. Themenliste mit Datum, wann abgehandelt).

Um die Anwesenheitsdokumentation mit persönlicher Unterschrift kommst du (als gerichtssicherem Nachweis) nicht herum.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre.


Grüße
Udo Burkhard
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