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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV Unterweisung - Zeitliche Splitung möglich?8 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz836012
Datum17.12.2017 17:13      MSG-Nr: [ 836012 ]1449 x gelesen

Geschrieben von Udo B.Um die Anwesenheitsdokumentation mit persönlicher Unterschrift kommst du (als gerichtssicherem Nachweis) nicht herum.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre.


Das ist jetzt die Frage, ob da eine wirkliche Anwesenheitsdokumentation geführt werden muss oder z.B. eine Dokumentation der vermittelten Inhalte inklusive nicht unterschriebener Anwesenheitslisten ausreicht, wenn zusätzlich jeder am Jahresende auf einer zentralen Liste unterschreibt unter der Prämisse "Hiermit bestätige ich im Laufe des Jahres 2018 an mindestens x Modulen UVV teilgenommen zu haben im Rahmen der Ausbildungsveranstaltungen."

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 17.12.2017 15:05 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 16:11 Seba7sti7an 7W., Linden
 17.12.2017 16:59 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 16:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.12.2017 17:05 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 16:51 Udo 7B., Schiltach
 17.12.2017 17:13 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 17.12.2017 19:25 Udo 7B., Schiltach

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