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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV Unterweisung - Zeitliche Splitung möglich?8 Beiträge
AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg836013
Datum17.12.2017 19:25      MSG-Nr: [ 836013 ]1323 x gelesen

Es gibt keine Vorschrift, das der Teilnehmende persönlich unterschreiben muss, es wird nur ausdrücklich von der DGUV empfohlen (siehe DGUV Regel 1) - und das aus guten Gründen, sowohl im Hinblick auf den Teilnehmer als auch auf den Unterweisenden.

Diese Listen haben den Status "beweisserheblich", dass heisst, sie dienen dem Nachweis (der Teilnehmer war tatsächlich anwesend und hat die Unterweisung verstanden) gegenüber dem Unfallversicherer oder auch dem Nachweis gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Bei einfachen Anwesenheitslisten ist die Gefahr der Manipulation doch recht hoch (und auch ziemlich einfach).

Auch der umgekehrte Fall ist möglich und passiert gar nicht so selten:
Ohne die persönliche Unterschrift kann dich ein Kamerad ganz schnell auflaufen lassen, in dem er z.B. bei einem Unfall eine Teilnahme verneint.

Grüße
Udo Burkhard
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