Rubrik | Einsatz |
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Thema | kleiner Stromausfall -> grosse Aufwand bei der Feuerwehr :-() | 52 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 836802 |
Datum | 21.01.2018 20:37 MSG-Nr: [ 836802 ] | 4692 x gelesen |
Infos: | 22.01.18 Stolberg: Nächtlicher Stromausfall 21.01.18 FW-Forum: Sind die BOS auf einen langen Blackout (Stromausfall) vorbereitet?
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1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Krankenhaus
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo!
Mir fehlt da ganz klar die notwendige Ermächtigung tätig zu werden.
Diese wären:
Schadenfeuer - nicht gegeben
Unglücksfall - nicht gegeben, da noch nicht passt und die "Plötzlichkeit" fehlt
Öffentlicher Notstand - bei einer Person wohl kaum gegeben
Amtshilfe - Es gibt andere "Ämter" die das viel besser können
Gerät zur Beatmung (Medizinprodukt) an einen Stromerzeuger der Feuerwehr. Gerät durch Drehzahlschwankung defekt = umgehend Notfall.
Zuständigkeit prüfen!
Verhaltens/Zustandstörer ruft Taxi und fährt dorthin wo es Strom gibt und stellt dies dem Stromversorger in Rechnung da er keinen Strom geliefert hat.
... im realen Leben: Pat. in MTF und am KH absetzen, klingeln und wegfahren.
VG
Olli
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