News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s S8., Mockrehna / Deutschland | 836960 | ||
Datum | 27.01.2018 16:00 MSG-Nr: [ 836960 ] | 14112 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich führte gerade eine Interessante Diskussion und möchte euch um eure Einschätzung bitten. Das Sturmtief " Frederike " sorgte für den völligen Zusammenbruch unserer Leitstelle. Obwohl mehrerer Notrufe der Bevölkerung eingegangen sind Alarmierte uns diese nicht. Sprechwunsch forderten wir über 1,5 h hinweg ohne Erfolg an ... Schlussendlich " Alarmierten " wir über unsere WhatsApp gruppe und Arbeiteten die uns von der Bevölkerung zugetragen Einsätze eigenständig ab. War das Ausrücken und benutzen der Sonderrechte rechtlich und Versicherungstechnisch okay ? Was denkt ihr ? Viele Grüße Matthias | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|