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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 837910 | ||
Datum | 27.02.2018 14:48 MSG-Nr: [ 837910 ] | 6327 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jörg E. J. Ulm ist sogar stolz darauf, trotz ~120.000 Einwohnern "nur" eine FF mit hauptamtlicher Wache zu haben. Und geht dabei mit dem § 6, Abs. 2 des FwG-BaWü gem. einer Ausnahmeregelung gesetzeskonform: " § 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr [...] (2) In Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern ist eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr aufzustellen. Das Innenministerium kann für Gemeinden mit weniger als 150 000 Einwohnern Ausnahmen zulassen. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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