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Technisches Hilfswerk
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RubrikSonstiges zurück
ThemaKoalitionsvertrag29 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838254
Datum14.03.2018 10:25      MSG-Nr: [ 838254 ]1834 x gelesen

Geschrieben von Rainer K. Für einen Koalitionsvertrag sind die Forderungen natürlich viel zu detailliert. Ein Koalitionsvertrag soll gar nicht konkret werden, sondern nur die grobe Richtung vorgeben, damit man sich nachher in der Alltagspolitik irgendwie durchwursteln kann.
In der aktuellen Neuauflage heißt es:
Zivil- und Katastrophenschutz
Wir wollen den Zivil- und Katastrophenschutz sachgemäß und den heutigen Anforderungen entsprechend strukturieren und ausstatten.

Einen wichtigen Beitrag für unser funktionierendes Hilfeleistungssystem für Katastrophen leisten die vielen ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW). Wir wollen das ehrenamtliche Engagement nachhaltig stärken. Wir wollen die Arbeit der 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW durch einen weiteren Ausbau des hauptamtlichen Personals unterstützen auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und entlasten sowie weiter darin fortfah-ren, den Investitionsstau bei der Fahrzeugbeschaffung und den Liegenschaften des THW abzubauen. Der Bund wird seiner Verpflichtung im Rahmen des ergänzenden Katastrophenschutzes gerecht werden.

Um Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtlich Tätige zu erhöhen und die Nachwuchsgewinnung zu stärken, wollen wir bei öffentlichen wie privaten Arbeitge-bern dafür werben, bei gleicher Qualifizierung ehrenamtlich Tätige (z. B. aktive Mit-glieder Freiwilliger Feuerwehren oder des THW) bevorzugt einzustellen.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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