1. Landesverband
2. Leistungsverzeichnis
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.wie setzt sich dieser Zeitraum zusammen?
dauert in diesem Bundesland die Bewilligung der Anträge so lange?
Je nach Größe des Fahrzeuges sind da in RLP verschiedene Behörden zuständig. Bei Kleinfahrzeugen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, bei Großfahrzeugen das Innenministerium. Die Antragsfristen lagen bislang schonmal bei gur 5 Jahren für Kleinfahrzeuge und 3-4 für Großfahrzeuge. Dann die üblichen Dauern zwischen Ende der Ausschreibung bis Lieferung von auch mal gerne 1 bis 2 Jahren, so kommt man mit anderen Zeiten (je nachdem wie schnell die Amtsmühlen mahlen) schon auf diese Zeiten, insbesondere bei Kleinfahrzeugen.
Es gibt aber Wege, diese Zeiten zu verkürzen:
- Man kann einen Antrag auf "vorzeitige Beschaffung" stellen, dann wird nur der Antrag auf Korrektheit und Notwendigkeit geprüft, man bekommt die Erlaubnis, vor Bewilligung des Zuschusses die Beschaffung vorzunehmen, der Zuschuß wird dann "irgendwann in ein paar Jahren" gezahlt. Dieser Antrag ist normal in wenigen Monaten durch, beim derzeitigen Zinsniveau ist diese Vorgehensweise kaum mit Mehrkosten für die Kommune verbunden.
- Man kann versuchen, andere Zeiten zu verkürzen. Viele warten mit Erstellung des Leistungsverzeichnisses, bis die Bewilligung da ist. Dann dauert es nochmal ein paar Monate, bis man das LV fertig hat, bis der zuständige Rat das ganze abgesegnet hat, bis die Ausschreibung gemacht ist und der Auftrag vergeben ist. Auch hier kann man Zeit sparen oder eben vertrödeln.
- Die Lieferzeit ab Bestellung ist da oft das kleinste Problem, wobei die natürlich auch je nach Fahrzeugtyp und Ausbau-/Aufbauaufwand kürzer oder länger sein kann. Oftmals auch noch durch Lieferzeiten für Fahrgestelle je nach Auftragslage deren Hersteller in die Länge gezogen.
Gruß,
Michael
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