Geschrieben von Michael W.Man kann einen Antrag auf "vorzeitige Beschaffung" stellen, dann wird nur der Antrag auf Korrektheit und Notwendigkeit geprüft, man bekommt die Erlaubnis, vor Bewilligung des Zuschusses die Beschaffung vorzunehmen, der Zuschuß wird dann "irgendwann in ein paar Jahren" gezahlt. Dieser Antrag ist normal in wenigen Monaten durch, beim derzeitigen Zinsniveau ist diese Vorgehensweise kaum mit Mehrkosten für die Kommune verbunden. Böse Zungen behaupten, in dem Vordruck zum Förderbescheid wird die Erlaubnis zur vorzeitigen Beschaffung nicht extra eingefügt, sondern muss in den Fällen, wo sie nicht beantragt wurde, erst noch rausgenommen werden. Das es überhaupt solche Fälle noch gibt, kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber es gibt sie.
Neben den schon genannten Punkten kommt noch hinzu, dass man auch bei der Haushaltsaufstellung der Kommune Zeiten sparen oder vertrödeln kann. Denn ein Haushaltsposten wird nicht nur für das jeweilige Haushaltsjahr mit Zahlen gefüttert, sondern auch die darauf folgenden 3 Jahre. Heißt, wer jetzt in 2018 seinen nächsten Haushalt aufstellt, sollte nicht nur wissen wieviel er in 2019 für rote Autos ausgeben will, sondern auch schon in 2020, 2021 und 2022. Da wäre es für eine halbwegs ehrliche Planung natürlich schon praktisch, wenn man auch schon weiß, was für rote Autos das dann sein sollen. Und diese Regelungen gibt es auch nicht erst seit gestern, von daher sollten zumindest grobe Fahrzeugkonzepte eigentlich eher die Regel, als die Ausnahme sein.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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