In Bayern trägt ausschließlich der Kommandant die Abzeichen die gemäß Anlage 3 zur Ausführungsverordnung zum Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) vorgesehen sind. Der Stellvertretende Kommandant trägt nur seinen normalen Dienstgrad und die entsprechende Kopfbedeckung und Kragenabzeichen gemäß Dienstgrad, wie jeder andere Feuerwehrmann. Für den Stellvertreter sind keine besonderen Abzeichen vorgesehen, auch wenn dies ab und zu anders gelebt wird. Dein Schwiegervater hat recht.
Gruß Peter
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |