News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter | 37 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 839106 | ||
Datum | 23.04.2018 21:14 MSG-Nr: [ 839106 ] | 4183 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Bernhard, mit fundierter Verwaltungsausbildung war eine Ausbildung im Bereich der Verwaltung bei Stadt oder Land gemeint. Also Verwaltungsfachwirt oder so. Bis es Feuerwehrtechnisch zur Sache geht muss der HA Kommandant vorher viele Verwaltungsaufgaben beherrschen. Viele denken immer es müssen vor allem die Feuerwehraufgaben beherrscht werden um eine Feuerwehr am funktionieren zu halten aber das ist doch eher der kleinere Teil. Bei einemHA Gerätewart ist es das selbe. Das sind für mich Hausmeister mit der Option das sie für den Feuerwehreinsatz jederzeit verfügbar sind. Und natürlich auch entsprechend ausgebildet sind. Das alles natürlich nur bis zu einer gewissen Größe! Wenn der Einsatzdienst dann den größeren Teil der Aufgabe ist muss natürlich die Feuerwehrtechnischen Aufgaben in den Vordergrund rücken. Gruß Basti | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|