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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter | 37 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 839130 | ||
Datum | 25.04.2018 11:06 MSG-Nr: [ 839130 ] | 3412 x gelesen | ||
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Servus, sofern hauptamtliches Personal angestellt wird sollte auch die entsprechende Ausbildung sein. Einen zukünftigen Wehrführer auf BI-Lehrgang zu schicken macht in meinen Augen wenig Sinn. Dieser ist ja darauf ausgelegt als Mannschaft zu arbeiten. Taktiklehre, Ausbilden, Recht, Personalführung etc. spielt dort keine Rolle. Ich sehe das so: Einzelne hauptamtliche Gerätewarte: -> Sollte auf jedem Fahrzeug der Wehr jede Rolle übernehmen können Hauptamtliches Personal ab eigenständiger taktischer Einheit -> BI-Lehrgang Hauptamtliche Wehrleiter, KBR, ... -> BIV-Lehrgang Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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