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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Alarmierungsanlagen für Schulen | 3 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Dietzenbach / Hessen | 839289 | ||
Datum | 07.05.2018 07:48 MSG-Nr: [ 839289 ] | 2607 x gelesen | ||
Hallo, kennt jemand eine Verwaltungsvorschrift (egal aus welchen Bundesland), die besagt, dass eine Alarmierungsanlage für Schulen nach den Normen für eine Brandmeldeanlage zu planen ist - wenn auch nicht aufgeschaltet. Problem ist, dass in einer Schule bei uns die vorhandene Anlage altersbedingt ersetzt werden muss. Die Anlage dient (derzeit) nur zum erzeugen eines Räumungsalarms, wie es die Schulbaurichtlinie vorsieht. Die Normen DIN 14675 bzw. DIN VDE 0833 beziehen sich m.E. ausschließlich auf Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen bzw. Überfallmeldeanlagen. Eine Norm, die sich ausschließlich auf eine Alarmierungsanlage für Schulen bezieht bzw. eine Verwaltungsvorschrift, die Anforderungen hierzu definiert konnte ich bisher aber nicht finden. Nach irgendeiner Vorschrift muss aber die Bauaufsicht/Bauverwaltung diese Anlagen nach Schulbaurichtlinie abnehmen bzw. Qualitäten festlegen bzw. später jemand die Anlage auch regelmäßig prüfen. Wenn man hier die o.g. DIN-Normen heranzieht, muss ich die Anlage komplett neu Aufbauen, da dieses nur mit einem Ring-BUS zulässig wäre. Dass würde für die öffentliche Verwaltung8und damit für den Steuerzahler) in den kommenden Jahren insgesamt einen enormen finanziellen Aufwand bedeuten. Die wenigsten Schulen dürften heute schon eine Alarmierungsanlage besitzen, die nach DIN 14675 bzw. DIN VDE 0833 ausgeführt ist. Hat jemand eine zielführende Idee? Gruß Marc | ||||
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