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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 # | 32 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 839354 | ||
Datum | 10.05.2018 11:23 MSG-Nr: [ 839354 ] | 2273 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Das Video zeigt sehr gut wie man es definitiv nicht machen sollte! Hier wäre selbst das nutzen des normalen Folgetons während der ersten Zeit nicht nötig da es weit und breit niemanden gab den das Signal zu einer Rückstellung seiner Rechte vorhanden ist. Aber ich hoffe das dieses Verhalten nur der Fahrt zur Übung geschuldet ist. Gruß Basti | ||||
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