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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz, oder: Wer haftet wie? | 7 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839521 | ||
Datum | 20.05.2018 08:00 MSG-Nr: [ 839521 ] | 1963 x gelesen | ||
hallo, interessant: Das OLG lässt den Kläger (Versicherung des Rettungswagens) zu 80 % haften: ... Der Zeuge K. hätte nur mit Schrittgeschwindigkeit und nach Vergewisserung, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Wegerecht beachten, bei Rotlicht in die Kreuzung einfahren dürfen. Stattdessen ist er mit einer Geschwindigkeit von über 40 km/h in die Kreuzung gefahren, ohne auf die Beklagten zu 2) nur ansatzweise zu achten. Die von ihm in Anspruch genommen Sonderrechte vermögen sein unverantwortliches und rücksichtslos Verhalten nicht zu rechtfertigen.... Zeuge K. = Fahrer des Rettungswagens Quelle: Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz, oder: Wer haftet wie? Das ist jetzt bis zum Oberlandesgericht gegangen. Details: ... Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 19.01.2015 gegen 8:55 Uhr in Hückelhoven im Bereich einer durch eine Lichtzeichensignalanlage geregelten Kreuzung ereignete. Dort quert die aus Süden kommende Hilfrather Straße die Jülicher Straße und setzt sich unter dem Namen Dinstühler Straße nach Norden fort. Quelle: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4510.htm MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [20.05.18 08:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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