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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Verkehrssicherungsmaßnahmen Hessen, war: Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 3 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 839841 | ||
Datum | 30.05.2018 14:27 MSG-Nr: [ 839841 ] | 1583 x gelesen | ||
Moin, der Erlass soll aber nur die dort genannten Dinge (Blinkpfeile, Leuchtpfeile, VSA, fahrbare Absperrtafeln) legitimieren. Ich hatte letztes jahr auf dem Dienstweg über den Landkreis an das RP angefragt, ob vom Erlass auch eine Vorwarnung mittels LED-Matrix ( Wenipol II ) erlaubt ist, wenn ich darauf a) das Zeichen 101 "Achtung" zeige b) ein Tempolimit zeige. Die Begründung ist einfach: Wir betreuen eine nicht-tempobeschränkte BAB ohne Wechselverkehrszeichen. Wir haben zwar eine gute Einsatzstellenabsicherung, aber keine taugliche Vorwarnung - die Fahrzeuge kommen also auch mal mit 200 km/h um die Kurve gefahren. Als Vorwarnung taugen aber Blinkpfeile und VSA nichts, zumal ich gerade VSA ja abhängen und später wieder abholen müsste. Ich will ja nur Aufmerksamkeit erregen und das Tempo drosseln. Dazu haben wir derzeit "nur" einen großen Triopan (mit Zeichen 101...) mit Blitzleuchte drauf, der dann zu Fuß ein großes Stück weg getragen wird. Die Antwort aus dem HMWEVL an das RP, die ich dann weitergeleitet bekam, hier als Vollzitat: Geschrieben von Hessisches Verkehrsministerium Sehr geehrter Herr XX, Also haben wir die Beschaffung einer solchen Anlage begraben. Wenn ich darauf nicht mal das Verkehrszeichen 101 zeigen darf, weil es eben ein Verkehrszeichen ist, bringt sie uns nicht. Ich könnte allenfalls "Kostenlose Kaltgetränke in 1000m" draufschreiben, bremst vielleicht auch den ein oder anderen ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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