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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 32 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839861 | ||
Datum | 30.05.2018 17:32 MSG-Nr: [ 839861 ] | 1850 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Patrick R. Der Hinweis auf Cookies (so wie sie ihn bereits eingeführt haben) ist natürlich ebenso Pflicht, nö Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte Cookie-Richtlinie. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland aber gar nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch Gesetz, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht. ... Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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