1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Josef M.Es gibt im Feuerwehrbereich immer einige Tätigkeiten, die sehr hohen Ausbildungsaufwand erfordern und deshalb nur von einer kleinen Gruppe spezialisierter FA, die das dann aber auch richtig gut können, durchgeführt werden sollten. Türöffnung gehört aus meiner Sicht dazu, Das erlebe ich in den letzten Monaten, da wir die Ausstattung für Türöffnungen in der Gemeindewehr an zwei Standorten konzentriert haben und einer davon praktisch erstmalig mit der Materie in Berührung kommt.
Was dabei einiges an Diskussionen hervorgerufen hat, ist die rechtliche Seite. Komischerweise hat niemand ein Problem, irgendeine Tür zu öffnen, wenn man sagt aus der Wohnung kommt Rauch raus, aber sobald das irgendeine nicht direkt sichtbare Gefahr ist, oder eine Türöffnung für den RD, gingen bei manchen die Berührungsängste los. Erlebt ihr das bei den Ausbildungen so auch, und in welchem Rahmen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dabei Thema?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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