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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 841544 | ||
Datum | 29.07.2018 10:35 MSG-Nr: [ 841544 ] | 2599 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. In deinem und meinem Fall hilft dabei das lesen des bayerischen Feuerwehrgesetzes, denn genau so ist es, wenns "brennt" dann dürfen wir durchaus mehr als die Polizei so einfach ad hoc darf. Hallo Christian, hast Du dafür mal ein Beispiel? Aus meiner Sicht hat die Polizei beim Brand VOR Eintreffen der Feuerwehr erst mal die gleichen Rechte wie wir (PAG Art. 2 (1) und Art 3). Wenn wir da sind, übernimmt sie wieder die eigenen Aufgaben, was die dann tun und lassen dürfen kann ich Dir nicht sagen. Aufgrund der Brandursachenermittlung kenne ich es aber so, dass Betroffene befragt werden und die Brandstelle in Augenschein genommen wird. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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