Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | E-Löschlanze zum Löschen der Antriebsbatterie von E-Fahrzeugen, isoliert bis 1000 V - Sinnvoll? | 56 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 842091 |
Datum | 14.08.2018 08:36 MSG-Nr: [ 842091 ] | 7970 x gelesen |
Nach Abdecken mit Riesenlöschdecken und Versenken in Wassermulden gibt es nun das nächste Wundermittel? die nächste Erfindung zum Löschen von E-Fahrzeugen: eine "E-Löschlanze" (Link zur Patentbeschreibung)
...Im Einsatzfall kann die Lanze beispielsweise in die Batterie eines brennenden Elektrofahrzeuges eingebracht werden. Aufgrund der Spitze im vordersten Bereich kann im Wege stehendes Material, etwa eine Batteriewandung, leicht durchstoßen werden. Durch eine solche hochfeste aber spitze Düse wird Verschleiß vermieden oder zumindest minimiert, wobei das Eindringen in die Oberfläche des zu löschenden Objekts erleichtert wird.
Die Strömungsverengte(n) Düse(n) an der Spitze der Lanze sorgen zusätzlich dafür, dass schnell und effizient sowie insbesondere mit einem relativ geringen Einsatz von Löschwasser ein ausreichender Löscherfolg erzielt werden kann.
Eine alternative Möglichkeit zur direkten und sicheren Löschung einer E-Fahrzeug-Batterie gibt es aktuell überhaupt nicht. Die Werkfeuerwehren namhafter Automobilhersteller haben bei zahlreichen Versuchen Brände von E-Fahrzeugen ohne die erfindungsgemäße E-Löschlanze fast gar nicht, und wenn doch, dann nur mit dem Einsatz von extrem viel Wasser und Schaum, jedoch stets ohne wirksame Sicherheit für den agierenden Feuerwehrmann gegen elektrische Spannungen, unter Kontrolle bekommen können...
Die gfd-Apotheke hat die Lanze inzwischen unter der Nummer 163650 im Angebot.
Ich wäre bislang nicht auf die Idee gekommen, bei einem PKW-Brand mit einer Löschlanze zu arbeiten, erst recht nicht bei der Antriebsbatterie.
Was ist davon zu halten?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 14.08.2018 08:36 |
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