Geschrieben von Sebastian W.Ich hätte da folgende Kette im Angebot: 306d Abs. 2 --> 306a Abs. 2 --> 306 Abs. 1 Nr. 5 StGB.
Für deine Kette müßte es aber wieder ein [U]fremdes[/U] Moor entzündet worden sein, erst dann greift die Gesundheitsschädigung und Straftat (Schwere) Brandstiftung.