Geschrieben von Alexander H.Den Satz versteh ich nicht.
Ein Rechtsanwalt, der noch nicht mal den korrekten Fachbegriff verwendet, erzeugt bei mir Kompetenzzweifel.
Geschrieben von Alexander H.Auch das Be und Entladen ist im absoluten Haltenverbot (Z283) verboten.
"Haltverbot". Natürlich ist es auch im Haltverbot verboten, aber er bezeichnet m.M.n. noch nicht einmal die vorgeworfene Tat korrekt.
Geschrieben von Alexander H.Erstens vergleichst du Äpfel mit Birnen
Absichtlich, um den heroischen Satz des Rechtsanwalts zu karrikieren: Einsatzkleidung ausladen ist Menschenrettung.
Geschrieben von Alexander H.Sonst müßte ein Feuerwehrmann auch als erstes sein Fahrzeug aus dem Halteverbot/Parkverbot fahren bevor er die Schutzkleidung auszieht.
War er denn mit seinem Privatfahrzeug im Einsatz?
Der Rechtsanwalt hat in meinen Augen noch nicht einmal korrekt abgeprüft, ob die Fläche zwischen Fahrbahn und Gerätehaus überhaupt in den Regelungsbereich des Zeichen 283 fällt. Alleine schon die vom Rechtsanwalt behauptete Gehweg-Eigenschaft wage ich durch die Aufweitung der gepflasterten Fläche zu bestreiten...
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Geändert von Thomas H. [02.10.18 11:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |