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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürger verklagt Retter wegen beschädigtem Pkw | 20 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 F.8, Windischeschenbach / Bayern | 843653 | ||
Datum | 24.10.2018 11:02 MSG-Nr: [ 843653 ] | 2773 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Stefan G.--- Als Besitzer einer Garage bis 100m² darf ich sie vollstellen bis unter die Decke... Ich habe noch ein bisschen weiterrecherchiert: Einerseits muss ich dir recht geben, in der aktuellen Fassung der BayBO wird nicht mehr näher auf die Kleingaragen eingegangen. Es steht nur noch drin: Art. 2 Abs. 8: Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. In der vorherigen Fassung der BayBO war das ausführlicher beschrieben: Art. 52 Abs. 1: Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Und da es in dem Streitfall ja um die Beschädigung des PKW geht.... Was ich schreibe ist erstmal MEINE Meinung und nicht zwingend die meiner FW! | ||||
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