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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843728 | ||
Datum | 27.10.2018 11:49 MSG-Nr: [ 843728 ] | 1622 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Zitat aus der Bedienungsanleitung des PA94 Nö, das eine hat mit dem anderen nix zu tun... Und wenn Du merkst, dass bei Deiner Nutzung (z.B. extreme Belastungen in Heißausbildungsanlagen) mehr Austausch, Prüfung et. notwendig ist, musst Du das natürlich machen. Geschrieben von Alexander H. Ergo: vfdb0804 links liegen lassen und einfach auf die Gebrauchsanleitung verlassen, denn nur diese hat Gültigkeit. Das ist dann "lustig", wenn der Hersteller da weit längere Wartungsfristen vorsieht, die auch dann noch in anderen Ländern Gültigkeit haben (zB. Österreich), der gleiche Hersteller aber in der vfdb die kürzeren Fristen mit vertritt - und Du Dich auf die Wartungsvorgaben verlässt (wo in der Regel im Kleingedruckten steht, dass länderspezifisch andere Regeln gelten können!) - und dann leider was mit so einem Gerät passiert... Dann wird es in jedem Fall mindestens unangenehm. Weil was Du dann in jedem Fall direkt haben musst, ist die passende Aktenlage, um das genau so mit mindestens einer wasserdichten Gefährdungsbeurteilung erklären zu können... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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