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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbindlichkeit vfdb080433 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843729
Datum27.10.2018 14:06      MSG-Nr: [ 843729 ]1407 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Nö, das eine hat mit dem anderen nix zu tun...
Hat es schon, denn die "Vorgaben" der vfdb uninteressant sind.

Geschrieben von Ulrich C.Und wenn Du merkst, dass bei Deiner Nutzung (z.B. extreme Belastungen in Heißausbildungsanlagen) mehr Austausch, Prüfung et. notwendig ist, musst Du das natürlich machen.
Genau so steht es aber auch in der Gebrauchsanweisung.

Geschrieben von Ulrich C.Das ist dann "lustig", wenn der Hersteller da weit längere Wartungsfristen vorsieht, die auch dann noch in anderen Ländern Gültigkeit haben (zB. Österreich), der gleiche Hersteller aber in der vfdb die kürzeren Fristen mit vertritt - und Du Dich auf die Wartungsvorgaben verlässt (wo in der Regel im Kleingedruckten steht, dass länderspezifisch andere Regeln gelten können!) - und dann leider was mit so einem Gerät passiert...
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Sicher stehen in Österreichi andere Intervalle bei der Grundüberholung in der Gebrauchsanweisung, aber eben in Österreich.
Für Deutschland steht in der Gebrauchsanweisung eben 6 Jahre.
Dann kann ich nicht in Deutschland sagen, ich nehme die Zeiten aus Österreich.
Wenn aber in der Gebrauchsanweisung steht der PA muß alle 4 Jahre zur Grundüberholung kann ich nicht sagen, ich nehme die Intervalle aus der vfdb.

Und genauso ist das mit dem O-Ring.
In der Gebrauchsanweisung von Dräger steht. jährlich tauschen, dann kann ich mich als AGW nicht rausreden und ihn gar nicht tauschen, nur weils in der vfdb nicht aufgeführt ist.
Und wenn ein Hersteller mal sagt, bei mir reicht die Grundüberholung 10 Jahre in Deutschland, weil er so auf den Markt drängen will, gelten eben die Fristen von 10 Jahre und nicht die vfdb.

Und deswegen bleib ich dabei.
Die vfdb ist uninteressant.
Entscheidend ist einzig und allein die Gebrauchsanweisung des Hersteller.

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