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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843731 | ||
Datum | 27.10.2018 14:27 MSG-Nr: [ 843731 ] | 1455 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. Die vfdb-Richtlinie ist zumindest so interessent, dass der GUV das wortgleich in seine Publikation http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8674.pdf übernommen hat. Im Schadenfall kann das dann durchaus interessant werden Man ließt Anleitungen, Vorschriften etc immer von Anfang an und fängt nicht zwischendrin an. Zitat:"Sollten in einzelnen Fällen bei Geräten mit Herstelldatum nach dem 01.07.2002 die ent- sprechenden Gebrauchsanleitungen der Hersteller hiervon abweichende (z.B. für elek- tronische Bauteile) und darüber hinausgehende d.h. strengere Anforderungen beinhal- ten, so sind diese verbindlich." Auf deutsch, schreibt der Hersteller in seiner Gebrauchsanleitung 4 Jahre sind die verbindlich, schreibt er 10 Jahre sind diese verbindlich. | ||||
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