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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
Thema (Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb0804    # 24 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)843785
Datum30.10.2018 09:38      MSG-Nr: [ 843785 ]2627 x gelesen

Hallo,
muss es grad so ein Beispiel sein??? ;-))

Es war zwar vom Vorposter etwas unglücklich, unter dem Begriff "Stand der Technik" auf die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" zu verweisen, aber ganz so einfach ist es bei den Ziegeln doch nicht.

Der Hersteller darf Ziegel vertreiben, die er nach einer allgemein anerkannten Regel der Technik, hier z.B. nach der harmonisierten Norm (für Mauerziegel) EN 771-1 hergestellt hat (siehe HEN-Liste). Die Ziegel versieht er mit einer CE-Kennzeichnung und gibt dazu eine Leistungserklärung ab.
Vertreiben darf er die Ziegel ruhig, ob er diese auch in Deutschland anwenden (verbauen) darf ist wieder eine andere Frage, da er mit der CE-Kennzeichnung oder Leistungserklärung nicht notwendigerweise auch die Einhaltung der national zu beachtenden Anforderungen an die Verwendung des Bauproduktes Ziegel im Bauwerk bescheinigt. Dazu ist dann der Eurocode zu beachten. (= anerkannte Regel der Baukunst bzw. eingeführte technische Baubestimmung)

Weicht der Hersteller bei der von Dir beschriebenen Neuentwicklung von der EN als allgemein anerkannte Regel der Technik ab, dann ist das für den schlitzigen Hersteller aber gar kein Problem, weil er sich selbstverständlich rechtzeitig vorher um einen geeigneten Verwendbarkeitsnachweis, z.B. um eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) gekümmert hat.
Da aber aufgrund der Produktvielfalt und des Entwicklergenies die allgemein anerkannten Regeln der Technik und/oder allgemein anerkannte Prüfverfahren nicht proportional mitwachsen und zudem das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt gefühlt eine Ewigkeit braucht, auf die vom Hersteller und von einer anerkannten Prüfstelle vorbereiteten AbZ für das geprüfte Bauprodukt (unser Ziegel mit 10cm Stärke) seinen Bärenstempel endlich draufzuhauen, nutzt der Hersteller eine andere Möglichkeit. Er will ja das Bauprodukt verkaufen (und anwenden lassen) und das nicht erst zwei Jahre nach der furiosen Produktvorstellung, deshalb lässt er sich ggf. für jeden Anwendungsfall auf einer möglichen Baustelle jeweils eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) von der jeweiligen Obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes ausstellen. Will man auf der Baustelle dann die Ziegel nicht nur zum Beschweren einer Abdeckplane nutzen sondern vielleicht noch eine Wand in Bauart einer tragenden und/oder raumabschließenden feuerwiderstandsfähigen Wand errichten, dann wird die Anwendung des neuen Hyperziegels erwartungsgemäß zwar (noch) nicht im Eurocode geregelt sein, macht aber nix, dafür gibt es ja vielleicht eine allgemeine Bauartgenehmigung. Die braucht aber auch wie die AbZ etwas Zeit, und dass man schon mal verkaufen, bauen und üben kann nutzt man solange vielleicht eine vorhabensbezogene Bauartgenehmigung.

Ich hab auch ein Beispiel:

Wie es der Zufall will, sind nun vier Feuerwehrkumpels zusammen unterwegs zur Jahresübung Atemschutz. Einer davon, ein drahtiger Schreiner, nebenbei seit Jahren Leiter des Atemschutzes und schon im Alter der jährlich erforderlichen G26-3, erzählt beiläufig, dass er in seiner Firma von einer Halle einen Putzraum abtrennen möchte.

Der neben ihm sitzende Bauamtsmitarbeiter, der mit dem Atemschutzgerätewartsposten wohl noch nicht so ausgelastet ist und sich nebenbei als Bautechniker noch mit Genehmigungsplänen für Kleinvorhaben etwas dazuverdient, sagt drauf sofort "Ouuuu, Putzraum, gefährlich, das ist aber ein Raum mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr, den musst F90 abtrennen! Das ist feuerpolizeilich gefordert! Aber wird nicht teuer, ich mach dir den Bauantrag ganz günstig."

"Wenns sein muss", antwortet der Unternehmer, und fragt dann den dritten im Bunde, einen gstandenen AGT und Maurermeister, ob er das am Wochenende schnell mal machen kann. "Aber nimm net so dicke Steine, ich hab eh wenig Platz."

Der Maurermeister jubiliert ob des Spontanauftrags und erinnert sich sofort und lautstark an den neuen "10cm-Superziegel", den ihm unlängst ein fliegender/fahrender Baustoffhandelsvertreter vorgestellt hat.

Der vierte Mitfahrer, ein kleiner, unscheinbarer Brandschutzplaner, versinkt während dem Gespräch immer tiefer in seinem Sitz. Er fühlt nun förmlich, dass seine Kameraden wohl ihre Sach ausdiskutiert haben und die Blicke langsam und ratsuchend zu ihm wandern.

Jetzt heißt es schnell und wohlüberlegt reagieren!
Er überlegt kurz, ...

... ob er nun den Unternehmer fragen möchte, ob er wirklich glaubt, dass er in seiner Schreinerei das harmlose Regal im Eck mit vielen angebrochenen Spraydosen, mit der Pinselreinigerverdünnung und dem Lack und den nebenstehenden Späneabsaugbehälter vor den hochgefährlichen Besen und etwas Scheibenreiniger und Universalessigreiniger im Putzraum schützen muss?

... ob er nun den Bautechniker fragt, ob er schon weiß, dass EI90 das neue F90 ist, es eigentlich auch wenn schon dann feuerbeständig heißen müsste und ob er die Klassifizierungstabelle aus der BayTB (oder noch schlimmer - MVV-TB) zur Übersetzung der baurechtlichen Begriffe ins Klassifizierungsbuchstabenzahlenwirrwarr kennt? Von der Frage, ob er als verantwortlicher Entwurfsverfasser nicht dem Maurermeister mal besser eine Prioritätenliste für ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderung zukommen lassen sollte, mal ganz abgesehen.

... ob er nun den Maurermeister fragt, ob er als verantwortlicher Unternehmer schon mal einen Verwendbarkeitsnachweis für den "10cm-Superziegel" gesehen hat, den auch bis zum Wochenende bekommt und dann auf der Baustelle bereithalten kann? Und ob er die Verarbeitung auch gemäß Verwendbarkeitsnachweis gewährleisten kann?

Als dann die drei voraussichtlich bald an der Kleinbaumaßnahme Beteiligten den Brandschutzplaner mit großen Augen ansehen und ihn mit Und, was sagst Du dazu? an ihrem Großvorhaben beteiligen wollen, sagt der Brandschutzplaner nur kurz: Zu was? Etwa zur Verbindlichkeit der vfdb0804? Ja, wird schon so sein, kenn ich mich nicht aus, ist aber bestimmt einfacher, als eine Ziegelmauer hinzustellen.

Dann schmunzelt er, weil die anschließende ellenlange Diskussion über Wartungs- und Püffristen, Zertifizierungen und Herstelleranweisungen bei Atemschutzgeräten erspart ihm, sich an der Ziegeldiskussion beteiligen zu müssen. Es gibt schließlich für alles die entsprechenden Fachleute.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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