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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Spritmangel | 104 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 844399 | ||
Datum | 26.11.2018 22:36 MSG-Nr: [ 844399 ] | 2140 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Timo S. Hier hat man vermutlich die 450l von den "Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung" nach ADR 1.1.3.1 c) hergeleitet oder? Vermutung ist falsch! Es gibt mehrere Gründe die dagegen sprechen. Mit der Auslieferung von einer Tankanlage ist die Fachgruppe handlungsfähig. Es gibt andere Fachgruppen im THW, die haben teilweise auch nur 50% der Soll-Aausstattung. Also nichts ungewöhnlich. (Deshalb glaubt ein THW´ler nur an das, was er körperlich auf dem Hof stehen hat. ) An der Einsatzstelle wäre es durchaus möglich mehrere Tankanlage zusammenzuziehen. Oder die Ausstattung vor Ort auf mehrere geeignete Fahrzeuge zu verteilen. Geeignet nicht primär im Sinne von ADR Ausrüstung. Die Ausstattung des einzelnen OV spielt eine untergeordnete Rolle. THW denkt Bundesweit, ähnlich wie BW nur nicht ganz so extrem.. Die Fahrzeuge sind durch Zuladung von Otto Kraftstoff auch mit einer kleinen Tankanlage über der 1000 Punkte Grenze. Matthias mag mich korrigieren, aber ich meine der Kipper war auch mit leeren Kanistern und Teilbeladung schon drüber. Außerhalb von KAT-Gebiet ein Problem, wenn kein geeigneter Fahrer zur Verfügung stehen würde! Wie Matthias geschrieben hat, die Fachgruppe ist für die Durchführung derartiger Transporte qualifiziert. Gruß Dirk | ||||
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