Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Fahrermangel in den Freiw. Feuerwehren ? #
| 44 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844577 |
Datum | 30.11.2018 21:07 MSG-Nr: [ 844577 ] | 4214 x gelesen |
Leider hat es der Gesetzgeber dann ja obendrein noch geschafft, genau für diese Argumentation auch noch die passende Rechtsgrundlage zu basteln (§ 13 Abs. 11 LBKG).
Dabei ist diese Variante ein klassischer Fall von vorzeitigem Denkabschluss, und es haben mittlerweile doch schon einige Kommunen von der halben zur ganzen Finanzierung gewechselt, weil man gemerkt hat dass das irgendwie nicht die günstigste Lösung ist, und auch nur vermeintlich die billigste. Auch hier hat man das erst nach einigen Jahren gemerkt.
Knackpunkt ist hier etwas, was die wenigsten dabei auf dem Schirm haben: Die Personalauswahl. Wenn es um andere spezielle Fortbildungen geht, wird gerne mal intensiv nachgedacht wen man dahin schicken könnte, damit man hinterher auch was davon hat. Bei der halbfinanzierten Fahrerlaubnis laufen die Einheitsführer stattdessen händeringend durch die Landschaft und suchen Leute, die bereit sind, den Eigentanteil zu zahlen. Fündig wird man dann in zwei Schubladen von Feuerwehrangehörigen: 1. die Bekloppten, 2. diejenigen, die wirklich einen privaten Nutzen aus dem Erwerb der Fahrerlaubnis ziehen wollen.
Schublade Nr. 1 ist nicht unbedingt prall gefüllt, und nicht jeder davon ist im positiven Sinne bekloppt, manche davon will man vielleicht auch lieber nicht am Steuer des Einsatzfahrzeugs sitzen haben.
Schublade 2 füllt sich immer mal wieder neu auf, und die Leute werden dann natürlich gerne genommen. Die machen dann eine Fahrerlaubnis, bezahlen brav ihren Eigenanteil - und dann satteln sie beruflich um, freuen sich in Zeiten der Berufskraftfahrer-Qualifikation wenigstens ein bisschen gespart zu haben. Und dann heult die Sirene dienstags vormittags, die Gemeinde hat zig halbe Führerscheine bezahlt, und all diese halben Führerscheine fahren werktags dann im neuen Job überall durch die Gegend, nur am Gerätehaus kommt dummerweise keiner davon an. Weil die Kommune statt Feuerwehreinsatzfahrern eben doch nur Feuerwehrsonntagsfahrer ausgebildet hat.
Deshalb: Aufhören mit dem Blödsinn, § 13 Abs. 11 gekonnt ignorieren, die Azubis in vernünftiger Personalauswahl festlegen und dann ganze Führerscheine bezahlen, von denen man hinterher auch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen Nutzen hat.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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