News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Absturzsicherung? # | 19 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 845463 | ||
Datum | 08.01.2019 14:36 MSG-Nr: [ 845463 ] | 1504 x gelesen | ||
DGUV Information 201-054 - "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten" Auf Absturzsicherung und Auffangeinrichtungen kann bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 ° Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche verzichtet werden. Die Arbeiten sind von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ... auszuführen. Die Lattung ist nicht übermäßig beschädigt, der Dachwinkel auch ok. Absturzhöhe wird in den meisten Fällen keine schwere Verletzung zur Folge haben. Manchmal einfach aufs Bauchgefühl hören, mein Bauch hat da keine Schmerzen. Fragt eure Zimmerer und Absturzsicherer, die sagen euch schon was geht und was nicht. Aber Achtung: Wenn sichern dann gescheit. Ein paar lose Leinen fürs Gewissen sind viel schlimmer als keine Abstusi, siehe Risikokompensation. Es wird nicht halb gesichert. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|