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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846023 | ||
Datum | 27.01.2019 10:49 MSG-Nr: [ 846023 ] | 1518 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, Die Datenschutzbehörde Niedersachsen hält die geschäftliche Nutzung von WhatsApp für illegal. RA Christian Solmecke vertritt diese Auffassung seit Jahren. Besonders interessant an dieser Einschätzung ist, dass gleichzeitig bekannt wurde, dass eine Hessische Kleinstadt zwar auf Facebook verzichtet, dafür aber auf WhatsApp umstieg. Auch das startup au-schein.de verlässt sich auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Messengers. Gerade aber die Praxis, Gesundheitsdaten über die Dienst zu versenden, sei illegal. ... ![]() Datenschutzrechtlich werden Gemeinden als "Unternehmen" angesehen. Damit fällt auch die Feuerwehr darunter. Bin gespannt wann der ersten Feuerwehr da wegen der dienstlichen Nutzung von Whatsapp auf die Finger geklopft wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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