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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder -> Kontrollpflicht gefordert | 34 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846471 | ||
Datum | 09.02.2019 12:17 MSG-Nr: [ 846471 ] | 2576 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Tilman M. Scheint also ja doch mit der Kontrolle zu gehen. Wenns die Hausverwaltung ernst meint?! ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich für die Erstinstallation ist der Vermieter. Der kann die Wartung dem Mieter aufs Auge drücken. Dann ist er aus der Verantwortung raus. Manche Hauseigentümergemeinschaften haben beschlossen das sie die Wartung an eine Firma vergeben. Dann wird das durchgeführt und die Kosten auf die Mieter umgelegt. Ich kenne einige Eigentümergemeinschaften die das anders beschlossen haben. Da is jeder selbst dafür verantwortlich. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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