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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder -> Kontrollpflicht gefordert | 34 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846492 | ||
Datum | 10.02.2019 13:14 MSG-Nr: [ 846492 ] | 1949 x gelesen | ||
Geschrieben von Eike R. Der Vermieter kann ja auch einfach die Pflicht, eine Kontrolle des von ihm gestellten Rauchmelders zuzulassen, im Mietvertrag haben... Dann hat sich der Mieter mehr oder weniger freiwillig dazu bereiterklärt die Ableser, Kontrolleure in die Wohnung lassen. Beim Eigentum sieht das ganz anders aus. Eine Rauchmelderüberprüfungspflicht kommt ja fast einer Durchsuchung der privaten Wohnräume gleich. Denn eine Kontrolle wäre ja nur sinnvoll, wenn jeder Raum vorher auf seine Nutzung überprüft wurde. Es gibt selbst Juristen die die Feuerstättenschau für verfassungswidrig halten. Hier kann man sich ja noch wenigstens "wehren" indem man eine Feuerstätte aus seinem Haus verbannt. Bei einer Rauchmelderüberprüfungspflicht sieht das ganz anders aus. Das wäre eine Aushöhlung des Grundgesetzes ungeahnten Ausmaßes. Wer fordert das eine irgendwie geartete Institution regelmäßig Zutritt zu dem privatesten Rückzugsorten von Menschen fordert, bei dem sollte man mal seine Einstellung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung überprüfen lassen. Desweiteren sterben nicht mal 400 Menschen im Jahr an Feuer und Rauch. Wegen 400 Menschen einen derart massiven Grundrechtseingriff durchführen wäre mehr als unverhältnismäßig. | ||||
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