Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder -> Kontrollpflicht gefordert #
| 34 Beiträge |
Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 846574 |
Datum | 12.02.2019 20:49 MSG-Nr: [ 846574 ] | 1624 x gelesen |
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
Hallo zusammen,
ein paar von Euch haben es ja schon treffend bemerkt und ich möchte das hier nochmal deutlich unterstreichen. Die Prüfung von Rauchwarnmeldern wäre ein massiver Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es in Deutschland auch keine Pflicht zur Anbringung von Rauchwarnmeldern gebraucht hätte. Wir Feuerwehren (bzw. unsere Verbände) haben das massiv vorangetrieben und jetzt beklagen wir uns über die Zunahme von Fehlalarmen. Da wird dann in manchen Leitstellenbereichen nur noch ein B1 (Staffel) alarmiert, obwohl es sich eigentlich um eine "unklare Rauchentwicklung" im Gebäude und damit um einen B3 oder B4 (Zugalarm) handelt ...
Die Rauchwarnmelder dienen lediglich und ausschließlich dem sogenannten Eigenschutz innerhalb der eigenen Wohnung, darauf muss an dieser Stelle dringend hingewiesen werden. Wohnungen werden nicht ohne Grund durch unsere Landesbauordnungen in vielen Punkten mit brandschutztechnischen Erleichterungen versehen. Der Gesetzgeber will nicht zu viele Eingriffe in den persönlichen Lebensraum seiner Bürger und das ist gut so.
Wie von manchen ebenfalls richtig bemerkt wurde, kommen jährlich in Deutschland weniger als 400 Menschen bei Bränden ums Leben, insgesamt sterben jährlich in Deutschland rund 900.000 Menschen. Wir haben in Deutschland ein sehr hohes Niveau im vorbeugenden baulichen Brandschutz und ein weltweit vorbildliches Feuerwehrwesen. Wir müssen es nicht auf die Spitze treiben und jetzt auch noch die Rauchwarnmelder im persönlichen Rückzugsbereich des Menschen überprüfen. Hinter solchen Bestrebungen stehen Firmen die z.B. ihr Geld mit Heizungsablesungen verdienen und sich dadurch neue Einkommensquellen sichern wollen ...
Ich finde in diesem Zusammenhang die Schweizer Lösung interessant, denn die Eidgenossen - die in vielen Dingen sicher strenger sind als wir deutschen - haben sich gegen die Rauchwarnmelderpflicht entschieden. Die haben das volkswirtschaftlich betrachtet, was zunächst brutal klingt, aber logisch nachvollzogen werden kann. Schließlich handelt es sich um Eigenverantwortung und in der Schweiz wird keinem verboten einen Rauchwarnmelder freiwillig anzubringen.
Was mich mal interessieren würde ... Wenn man das Geld das jährlich für Rauchwarnmelder ausgegeben wird in die Krebsforschung stecken würde, wie viele Menschenleben könnte man dann retten?
Ich bin nicht gegen Rauchwarnmelder, aber bitte nicht nur in Feuerwehr-Dimensionen denken ...
Gruß Peter
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