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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder -> Kontrollpflicht gefordert | 34 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846591 | ||
Datum | 14.02.2019 10:34 MSG-Nr: [ 846591 ] | 1126 x gelesen | ||
hallo, ich kann Argumente gegen die Kontrollpflicht schon verstehen. Aber: Geschrieben von Michael B. Welche Grundrechte sollen noch unter dem Deckmantel, Rettung von Menschenleben, eingeschränkt werden? da hast du recht. Bei dem alleinlebende Single ist das sein Problem ob der Rauchmelder funktioniert oder nicht. Aber bei einer Familie sieht das anders aus. Kinder haben da keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder. Kann man da das Grundrecht auf die Unversehrtheit mit dem der Unverletzlichkeit der Wohnung abwägen? Muss man da nicht auf "aussen" ein Auge drauf haben das die Rauchmelder im Kinderzimmer auch funktionieren? Wenn das Kindswohl gefährdet ist gibt es jetzt schon gewaltige Eingriffe in die Grundrechte. (Stichwort: Jugendamt). Ok - Rauchmelder z.B. mit Gewalt in einer Familie zu vergleichen ist schräg. Aber ich möchte mit diesem hinkenden Vergleich das Nachdenken über die weitere Ausgestaltung der Rauchmelderpfllicht anregen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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