hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Intersssant in diesem Zusammenhang der § 13 Abs. des FwG BaWü:
ich bezeichne diesen Paragraphen im Feuerwehrgesetz von BaWü als "Mobbing-Paragraphen"':
(3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.
Es gibt Situationen wo die Anwendung dieses gesetzlichen Regelung sinnvoll ist.
Aber ich hab schon mind. einen Fall mitbekomme wo eine Feuerwehrangehörige von einer höheren Führungskraft belästigt wurde und dann letztendlich mit Berufung auf den § 13 Abs. 3 - Satz 4 aus der Feuerwehr rausgeschmissen wurde :-(
ein klarer Missbrauch :-(
[um Spekulationen vorzubeugen: nein - "meine" Feuerwehr hatte damit nichts zu tun, es war auch keine Feuerwehr aus dem Landkreis in dem ich wohne, aber es war eine Feuerwehr in BaWü ]
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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