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RubrikSonstiges zurück
ThemaPreise für Löschwasser40 Beiträge
AutorMich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz847700
Datum22.03.2019 10:34      MSG-Nr: [ 847700 ]1515 x gelesen
Infos:
  • 22.03.19 FW-Forum: Künftige Löschwasserversorgung aus Hydranten
  • 16.11.08 Löschwasser der Feuerwehr: In Solingen 400 mal teurer als Trinkwasser
  • 16.11.08 Fahrzeuge der Feuerwehr Solingen

  • Geschrieben von Sebastian K.Nein, die Frage ist in diesem Fall für RLP tatsächlich nur die, wie die Kosten geltend gemacht, genannt werden. Der, der sie decken muss, und der, der sie bezahlen darf, sind nämlich gleich.

    Ganz so einfach ist es dann halt leider nicht.

    Ohne das ich jetzt in das Recht zu sehr einsteige, ist es doch wohl so, dass in großen Teilen von RLP die Wasserversorgung in Eigenbetriebe ausgelagert ist und die bisher ihre Kosten über die Wassergebühren decken, die jährlich überprüft und ggfs. festgesetzt werden. Sofern das Urteil nun rechtskräftig werden sollte, wären die Kosten für die Löschwasserversorgung aus der Gebührenmasse herauszurechnen und der Verbandsgemeinde als Träger der Feuerwehr in Rechnung zu stellen. Der Betrag dürfte hierbei höher sein, als der ein oder andere vermutet, weil bei einer Bemessung der Wasserversorgung, gerade in Versorgungsrandgebiete eine Aufdimensionierung der Leitung notwendig ist, um auch die gesetzten Hydranten (Mindestgröße DN80) im Einsatzfall mit einer Wassermenge von 800-1000 Liter versorgen zu können. Wir reden also bei der herauszurechenden Kostensumme nicht nur von den Kosten für den einzelnen Hydraten, sondern auch von der Löschwasserbedingten Aufdimensionierung von Teilen der Wasserversorgugnsleitung und ggfs. von der Wasserbevorratung (Hochbehälter und Tiefbehälter) und in seltenen Fällen auch von der Wassergewinnungskapazität. Das wird interessant werden, wie da welche Teile angesetzt und berechnet werden müssen. Freuen tuen sich da im ersten Moment vor allem die einschlägigen Fachbüros für entsprechende rechtssichere Ermittlungen und Kalkulationen.

    Die berechnete Anteile wären dann der Verbandsgemeinde direkt in Rechnung zu stellen, ähnliche wie es heute schon bei der Abführung der Oberflächenentwässerungsanteile im Bereich Straßenoberflächenentwässerung der Fall ist, welche von den Ortsgemeinden zu tragen ist bzw. im Falle von klassifizierten Straßen von den jeweiligen Straßenbaulastträgern.

    Es ist natürlich richtig, dass auch für die Verbandsgemeinde die Einnahmebeschaffungsgrundsätze gelten und insoweit über den bereits genannten § 94 GemO die Beträge letztendlich von den Bürgern wieder geholt werden. Aber da die Verbandsgemeinde bis auf die Vergnügungssteuer keine eigene Steuerhoheit haben, wird es notwendig werden, die Verbandsgemeindeumlage zu erhöhen und so die Belastung auf die Ortsgemeinden zu verteilen, welche ihrerseits schauen müssen, wo sie das Geld holen. Mittelfristig wird es dann zu Steuererhöhung kommen, die aber politisch wesentlich problematischer sind als Gebührenanpassungen, zumal der Gebührenschuldner nicht unbedingt dem Steuerschuldner entspricht und zudem auch die entsprechenden Bemessungsgrundlagen differieren können. Und je nach Überzeugungskraft der Verwaltung/Bürgermeister und der individuelle Situation in der Ortsgemeinde kann es dann sehr wohl zu Verteilungskämpfen kommen und auch zu dem falschen und polemischen Hinweis "Was die Feuerwehr" alles kostet.

    Und bei der ganzen Betrachtung lasse ich mal noch die Hebelwirkung außen vor, die durch die Anpassung der Steuersätze auf die Nivellierungssätze von Grund- und Gewerbesteuer für die Berechnung der Steuerkraft bzw. der Umlagegrundlage der einzelnen Gemeinde haben könnte.

    Das Thema hat aus meiner Sicht in RLP und evtl. auch in anderen Bundesländer erheblichen Sprengstoff, der in keinster Art und Weise unterschätzt werden sollte.

    Gruß
    Michael

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     15.11.2008 21:25 Diet7mar7 M.7, Billerbeck
     15.11.2008 21:40 Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz
     15.11.2008 22:08 Olaf7 T.7, Dortmund
     16.11.2008 02:13 Henn7ing7 R.7, Flensburg
     16.11.2008 12:09 Tino7 M.7, Oberlichtenau
     16.11.2008 00:29 Jürg7en 7T., Düsseldorf
     16.11.2008 01:27 Joha7nne7s S7., Singen
     16.11.2008 09:40 Sven7 T.7, Monheim
     16.11.2008 15:37 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     16.11.2008 16:08 Sven7 T.7, Monheim
     16.11.2008 16:22 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     16.11.2008 21:40 Sven7 T.7, Monheim
     18.11.2008 12:45 Stef7an 7H., Essen
     18.11.2008 12:47 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     18.11.2008 12:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
     18.11.2008 14:34 Anto7n K7., Mühlhausen
     18.11.2008 15:00 Stef7an 7S., Halle
     18.11.2008 09:39 Thom7as 7W., Norden
     18.11.2008 11:43 Stef7an 7S., Halle
     06.07.2016 11:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.03.2019 07:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.03.2019 07:56 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     22.03.2019 08:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.03.2019 07:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.03.2019 08:15 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     22.03.2019 11:32 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     22.03.2019 08:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.03.2019 08:56 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     22.03.2019 09:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.03.2019 10:34 Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen
     22.03.2019 10:47 Fabi7an 7B., Sprotta
     22.03.2019 11:03 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     23.03.2019 10:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.03.2019 13:38 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     22.03.2019 14:28 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     22.03.2019 14:34 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     22.03.2019 14:51 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     23.03.2019 10:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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     25.03.2019 11:00 Jürg7en 7M., Weinstadt

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