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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkräfte beleidigt, bepöbelt und genötigt => Verfahren wg. mangelndem öffentliche Interesse eingestellt13 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg848002
Datum05.04.2019 15:51      MSG-Nr: [ 848002 ]4549 x gelesen
Infos:
  • 14.06.19 Weil sie die Feuerwehr bedroht hatte: Bußgeld für Kinder- und Jugendwehren gespendet
  • 05.04.19 Bedrohung der Feuerwehr hat Folgen Rote Linie ist klar überschritten
  • 05.04.19 Rettungskräfte beleidigt und genötigt Bleibt pöbelndes Pärchen ohne Strafe?

  • hallo,

    Wir brauchen uns nicht wundern wenn solche Probleme immer mehr werden.

    Anfang Oktober 2018 verlor ein Fahrzeug zwischen Döschwitz und Kretzschau so viel Öl, dass die Freiwillige Feuerwehr Kretzschau die B180 zwischen beiden Orten komplett sperren musste.
    dann aber:

    An der ersten Absperrung, auf Höhe der Kreuzung des Zuckerbahn-Radweges, musste sich der 38-jährige Feuerwehrmann mit einem Paar, das aus Richtung Zeitz angefahren kam, auseinandersetzen. Die Fahrerin machte das Fenster herunter und schrie mich an, beleidigte mich und drohte bei Standgas, mich anzufahren, erinnert sich der 38-Jährige.

    Das Paar ignorierte die Anweisung, brauste vorbei und streifte ihn dabei. Am Abzweig zum Kretzschauer See traf das Pärchen auf die nächste Absperrung. Diesmal stieg der angetrunkene Beifahrer aus und baute sich Nasenspitze an Nasenspitze vor mir auf. Er beleidigte mich massiv und drohte mir mit Gewalt, wenn wir nicht die Straße freigeben würden, erklärt der 33-Jährige im MZ-Gespräch. Schließlich fuhr das Paar durch die Absperrung, die Feuerwehrmänner riefen die Polizei.

    Nach meinem Rechtsempfinden dürfte dies für strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Fahrerin ausreichen.

    Denkste :-(

    Staatsanwaltschaft Naumburg: Die Schuld ist als gering anzusehen. Der angerichtete Schaden ist verhältnismäßig gering. Auch das öffentliche Interesse gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen
    Quelle: Rettungskräfte beleidigt und genötigt Bleibt pöbelndes Pärchen ohne Strafe?

    Das aber freiwillige Feuerwehrleute die "Strasse kehren müssen" ist schon im öffentlichen Interesse - oder?

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Naumburg ist ein deftiger Schlag ins Gesicht der betroffenen Einsatzkräfte und hat auch negative Auswirkung über das lokale Umfeld hinaus.

    Wenn eine Gesellschaft es nicht mehr für nötig findet die Leute die sich deutlich überdurchschnittlich für diese Gesellschaft einsetzen auch entsprechend zu schützen dann braucht man sich nicht wundern wenn das System langsam aber sicher den Bach runtergeht :-(

    ok - nun versuchen Andere dem mutmasslichen Täter bzw. der mussmasslichen Täterin deutlich klar zu machen was die falsch gemacht haben:

    Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren nach einer Anzeige eines 38-Jährigen Feuerwehrmannes eingestellt hat, geht der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst nun in einem Ordnungsverfahren gegen die Frau vor.
    Quelle: Bedrohung der Feuerwehr hat Folgen Rote Linie ist klar überschritten

    Offensichtlich hat der Bürgermeister mehr Arsch in der Hose als die Staatsanwaltschaft!

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    Geändert von Jürgen M. [05.04.19 15:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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     05.04.2019 15:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.04.2019 17:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     08.04.2019 10:19 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
     09.04.2019 16:41 Volk7er 7C., Garbsen
     09.04.2019 18:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.04.2019 18:41 Volk7er 7C., Garbsen
     09.04.2019 19:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.04.2019 23:19 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     09.04.2019 19:32 Kevi7n M7., Kronshagen
     09.04.2019 22:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     10.04.2019 08:45 Mark7us 7G., Kochel am See
     09.04.2019 15:21 Adri7an 7R., Utting
     14.06.2019 09:00 Jürg7en 7M., Weinstadt

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    Einsatzkräfte beleidigt, bepöbelt und genötigt => Verfahren wg. mangelndem öffentliche Interesse eingestellt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt