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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Abwahl Jugendwart? | 10 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 848376 | ||
Datum | 21.04.2019 07:42 MSG-Nr: [ 848376 ] | 2195 x gelesen | ||
Guten Tag Diese Problematik ist ein heikles Thema ! Geschrieben von Volker C. Der Jugendwart wird doch bestellt und nicht gewählt. (So verstehe ich den §24 Abs.2 der FwVo Rlp). Dort steht aber nur was über seine Ausbildung nach Absatz 3 vor seiner Bestellung. Dementsprechend kann doch die Bestellung wieder aufgehoben werden. Ist aber in der FwVo Rlp nicht geregelt ? Gibt es für RLP für die FF eine örtliche FW-Satzung oder sonst eine Regelung in der solche Sachen geregelt sind ? In unserer örtliche FW-Satzung ( BaWü) steht hierzu eindeutig: " Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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