Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Abwahl Jugendwart? | 10 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 848378 |
Datum | 21.04.2019 08:35 MSG-Nr: [ 848378 ] | 1942 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Dort steht aber nur was über seine Ausbildung nach Absatz 3 vor seiner Bestellung.
Die richtige Fundstelle ist juristisch gesehen eine Etage höher: LBKG RLP, hier §14 (1), letzter Satz sowie §14 (5) 4.
Geschrieben von Bernhard D.Ist aber in der FwVo Rlp nicht geregelt ?
Gibt es für RLP für die FF eine örtliche FW-Satzung oder sonst eine Regelung in der solche Sachen geregelt sind ?
Nö, steht ja auch im LBKG, nicht in der FwVO. Eine Satzung kann nicht über dem LBKG stehen, von daher kann es nicht in einer Satzung geregelt sein.
Was ein "wichtiger Grund" nach LBKG sein kann, findet sich im zugehörigen Gesetzeskommentar. Den sollte man sich mal durchlesen. Dürfte auch bei jeder zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung vorhanden sein.
Gruß,
Michael
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