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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Abwahl Jugendwart? | 10 Beiträge | ||
Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 848380 | ||
Datum | 21.04.2019 10:29 MSG-Nr: [ 848380 ] | 1565 x gelesen | ||
... Geschrieben von Bernhard D. Ist aber in der FwVo Rlp nicht geregelt ? ... Also ich finde es absolut "spitze" wenn mal etwas NICHT in einer Satzung etc. geregelt ist. Dann setzt man sich zusammen, entscheidet was man will und handelt entsprechend. Die Sache mit dem nicht mehr gewuenschten Jugendwart ist doch gerade dann ganz einfach: man gibt bekannt dasz man solange nicht erscheint bis ein neuer - der Mehrheit der Mitglieder genehmer Wart - benannt ist und fertig ist die Sache. Ihr seht doch selbst die Schueler schaffen es bei wichtigen Dingen bspw. Freitags dafuer zu sorgen dasz genau dem Volkeswillen entschieden wird. DAS geht UBERALL !!! Man musz es nur tun. Ich kann nicht verstehen warum man vielerorts immer so darauf erpicht ist dasz alles irgendwo in einer schriftlichen Regelung zu finden ist. Je weniger so festgelegt ist desto einfacher kann wirklich basisdemokratisch entschieden werden. Wuensche allen frohe Ostertage. Juergen | ||||
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